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frei nach dem § 194 Bau Gesetzbuch
Der Verkehrswert wird durch den
Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung
bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der
rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften der
Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf
ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Benötigt werden die Verkehrswerte zum Beispiel von
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Erbengemeinschaften
um eine Basis zu schaffen für eine gerechte Aufteilung des
Immobilienvermögens.
Das gleiche gilt bei der Aufteilung von ehelichen Vermögen, Betriebs-
Auf oder Übergaben. Gerichtsgutachten im Zwangsversteigerungsfall.
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Verkehrswerte werden ermittelt
unter zuhilfenahme des Sachwertverfahren,
bei dem der Bodenwert und der Wert des Gebäudes unter Berücksichtigung
einer Marktanpassung den Verkehrswert ergeben.Zum Beispiel bei Einzel-
und Doppelhäusern.
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| Ertragswertverfahren - hierbei bestimmen der Boden- und Gebäudewert und die zu erzielenden Erträge/Miete den Verkehrswert. | |
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